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Aktuelles

14 Dez
14. Dez. 2020 | 17:00 - 19:00
2. Podiumsdiskussion

Leibniz Universität als Stiftungsuniversität

Mehr Gestaltungsspielraum und Eigenverantwortung: Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes im Jahr 2002 ist in Niedersachsen das Stiftungsmodell für Universitäten eingeführt worden. Das bedeutet konkret, dass das Land Niedersachsen nicht mehr direkter Träger einer Hochschule sein muss. Die Trägerschaft übernimmt stattdessen eine eigens gegründete Stiftung, die zwischen Land und Hochschule angesiedelt ist und den Aufgabenbereich des Landes übernimmt. Das Ziel ist, die Hochschulautonomie durch größere Staatsferne, mehr Steuerungskompetenz und mehr Eigenverantwortlichkeit zu stärken. Davon betroffen sind insbesondere die Bereiche Finanzen, Gebäudemanagement und Berufungsmanagement.

Auch die Leibniz Universität Hannover (LUH) könnte von diesem Modell profitieren. Das Präsidium tritt deshalb mit allen Statusgruppen und Akteuren der Universität in den Dialog, um Chancen und Risiken abzuwägen. Mit dem Senat, in der Dekanerunde, mit dem Personalrat sowie mit den studentischen Vertretern des Senates wurde die Idee bereits diskutiert.

Die aktuelle Rechtsform der LUH ist die Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht auf Selbstverwaltung, gleichzeitig stellt die Leibniz Universität Hannover eine staatliche Einrichtung dar. Bei Überführung in eine Stiftung öffentlichen Rechts ändert sich an diesem Status nichts. Es wird lediglich zusätzlich eine Stiftung gegründet, die zwischen Land und Hochschule angesiedelt ist und damit in den Aufgabenbereich des Landes einrückt.

Einladung zur Podiumsdiskussion

Da in der letzten Informations- und Diskussionsveranstaltung der Wunsch geäußert wurde, auch externe und kontroverse Perspektiven zum möglichen Organisations-Modell einzuholen, werden uns drei Gäste unterstützen und ihre Sichtweisen und ihre Erfahrungen mit uns teilen. Wir werden begrüßen:

  • Herrn Prof. Dr. Christian v. Coelln (Mitglied der Evaluationskommission der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen zum nds. Modell der Stiftungshochschule)
  • Frau Prof. Dr. Christine Falk (Medizinische Hochschule Hannover)
  • Herrn Ministerialrat Dr. Christian Kobusch (Landesrechnungshof Niedersachsen.

Bitte nutzen Sie gern auch unsere E-Mail-Adresse stiftungsuniversitaet@uni-hannover.de, um bereits vorab vertiefende Fragen einzureichen. Auf der Webseite zur Stiftungsuniversität finden Sie unterstützend einen FAQ-Katalog, der bereits etliche Fragen aus der Universität beantwortet und Transparenz in verschiedenen Themenblöcken herstellt.

Für den Austausch greifen wir auf ein Webex Meeting zurück, dem Sie unter diesem Link beitreten können.

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zu den Hintergründen sowie den Chancen des Stiftungsmodells finden Sie hier.

Termin

14. Dez. 2020
17:00 - 19:00
14 Dez
14. Dez. 2020 | 17:00 - 19:00
2. Podiumsdiskussion

Leibniz Universität als Stiftungsuniversität

Mehr Gestaltungsspielraum und Eigenverantwortung: Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes im Jahr 2002 ist in Niedersachsen das Stiftungsmodell für Universitäten eingeführt worden. Das bedeutet konkret, dass das Land Niedersachsen nicht mehr direkter Träger einer Hochschule sein muss. Die Trägerschaft übernimmt stattdessen eine eigens gegründete Stiftung, die zwischen Land und Hochschule angesiedelt ist und den Aufgabenbereich des Landes übernimmt. Das Ziel ist, die Hochschulautonomie durch größere Staatsferne, mehr Steuerungskompetenz und mehr Eigenverantwortlichkeit zu stärken. Davon betroffen sind insbesondere die Bereiche Finanzen, Gebäudemanagement und Berufungsmanagement.

Auch die Leibniz Universität Hannover (LUH) könnte von diesem Modell profitieren. Das Präsidium tritt deshalb mit allen Statusgruppen und Akteuren der Universität in den Dialog, um Chancen und Risiken abzuwägen. Mit dem Senat, in der Dekanerunde, mit dem Personalrat sowie mit den studentischen Vertretern des Senates wurde die Idee bereits diskutiert.

Die aktuelle Rechtsform der LUH ist die Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht auf Selbstverwaltung, gleichzeitig stellt die Leibniz Universität Hannover eine staatliche Einrichtung dar. Bei Überführung in eine Stiftung öffentlichen Rechts ändert sich an diesem Status nichts. Es wird lediglich zusätzlich eine Stiftung gegründet, die zwischen Land und Hochschule angesiedelt ist und damit in den Aufgabenbereich des Landes einrückt.

Einladung zur Podiumsdiskussion

Da in der letzten Informations- und Diskussionsveranstaltung der Wunsch geäußert wurde, auch externe und kontroverse Perspektiven zum möglichen Organisations-Modell einzuholen, werden uns drei Gäste unterstützen und ihre Sichtweisen und ihre Erfahrungen mit uns teilen. Wir werden begrüßen:

  • Herrn Prof. Dr. Christian v. Coelln (Mitglied der Evaluationskommission der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen zum nds. Modell der Stiftungshochschule)
  • Frau Prof. Dr. Christine Falk (Medizinische Hochschule Hannover)
  • Herrn Ministerialrat Dr. Christian Kobusch (Landesrechnungshof Niedersachsen.

Bitte nutzen Sie gern auch unsere E-Mail-Adresse stiftungsuniversitaet@uni-hannover.de, um bereits vorab vertiefende Fragen einzureichen. Auf der Webseite zur Stiftungsuniversität finden Sie unterstützend einen FAQ-Katalog, der bereits etliche Fragen aus der Universität beantwortet und Transparenz in verschiedenen Themenblöcken herstellt.

Für den Austausch greifen wir auf ein Webex Meeting zurück, dem Sie unter diesem Link beitreten können.

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Zeuke, Nina und Hendrik Meier. "Kirchliche Geheimhaltung, weltliche Lösungen? Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch im Kirchenrecht der EKD". Newsdienst ZD-Aktuell. 2025. 15(8).
Nwankwo, Iheanyi Samuel. "The One-year Milestone of the EUCC: Navigating Certification as a Tool for Cybersecurity Regulation". Newsdienst ZD-Aktuell. 2025. 15(8).
Zeuke, Nina und Hendrik Meier. "Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 Abs. 1 DS-GVO wegen Überwachung durch eine Detektei: Anmerkung zu BAG, Urt. v. 25.7.2024 – 8 AZR 225/23". Zeitschrift für Datenschutz. 2025, 15(4). 213-218.
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