Aufgaben und Ziele

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Die Zielsetzung des Instituts für Rechtsinformatik liegt in der Forschung und Lehre zu aktuellen, zukunftsgerichteten Fragestellungen, die durch die Informationstechnologien aufgeworfen werden, insbesondere in den Bereichen des Datenschutzes, geistigen Eigentums, elektronischen Geschäftsverkehrs und internationalen Rechts. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die rechtstheoretischen Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Informationstechnologierecht stellen.

Das Institut hat seine Wurzeln in der Rechtsinformatik. Die in den 1960- und 70er Jahren einsetzende technologische Entwicklung führte bald zu Fragestellungen, die innerhalb der bestehenden rechtswissenschaftlichen Teildisziplinen nicht zufriedenstellend beantwortet werden konnten. Die rechtliche Analyse und Bewertung der Folgen des Einsatzes von Informationstechnologien im privaten und öffentlichen Bereich erforderte von Beginn an eine interdisziplinäre Zusammenarbeit, insbesondere aus dem Blickwinkel der Rechtswissenschaft, Informatik und Ökonomie. Diesem Forschungsansatz ist das Institut seit seiner Gründung im Jahr 1983 verpflichtet.

Rechtsfragen, die durch den Einsatz von Informationstechnologien aufgeworfen werden, lassen sich aus einem nationalen Blickwinkel nicht befriedigend beantworten, sondern sind stets nach Fallgestaltung in einem europäischen bzw. internationalen Kontext zu bewerten. Die wissenschaftliche Arbeit des Instituts bezieht diese internationale Dimension mit ein. Zudem besteht ein enges Netz der wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit zahlreichen universitären Instituten im europäischen und außereuropäischen Ausland, die sich ebenfalls auf das Informationstechnologierecht oder das Recht des geistigen Eigentums spezialisiert haben.

Eine besondere Aufgabe des Instituts liegt in der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Am Institut wurden seit seiner Gründung zahlreiche Promotionen und zwei Habilitationen betreut. Das Institut bietet seit 1999 einen Ergänzungsstudiengang im IT-Recht und Recht des geistigen Eigentums, der zum Erwerb des Master of Laws (LL.M.) führt. Das Institut engagiert sich daneben in der grundständigen Lehre im Rahmen des Schwerpunktbereichs „IT-Recht und geistiges Eigentum“. Seit dem Jahr 2011 wird zusätzlich der Bachelorstudiengang (LL.B) „Informationstechnologierecht und Recht des geistigen Eigentums“ angeboten, der als berufsqualifizierender Studiengang oder begleitend neben der Ersten Juristischen Prüfung belegt werden kann. Eine internationale Summerschool zum IT-Recht „IN SITU“ rundet das Angebot ab.