KI-autonome Erfindungsvorgänge können ohne den wesentlichen erfinderischen Beitrag eines Menschen ablaufen. Dann fehlt ein menschlicher Erfinder und auch die KI als solche kann weder Erfinder noch Rechteinhaber sein. Ein materielles Recht an der Erfindung kann dabei nicht entstehen. Dennoch können derartige „Erfindungen ohne Erfinder“ nach geltendem Recht als Patente oder Gebrauchsmuster eingetragen werden. Diese Diskrepanz zwischen materiellem Recht und Registerstand stellt das Patentsystem vor erhebliche Herausforderungen.