Generalanwalt beim EuGH
Deutsche Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit EU-Recht vereinbar
- verfasst von
- Kai Korte
- Abstract
Der Generalanwalt beim EuGH hat in seinen Schlussanträgen v. 18.11.2021 (Rs. C-793/19 und C-794/19) die deutsche Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig befunden. Er hebt darin ausdrücklich hervor, dass auf Grund der Schwere des Grundrechtseingriffs eine solche Speicherung nur bei einer ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit erlaubt sein könne.
- Organisationseinheit(en)
-
Institut für Rechtsinformatik (IRI)
- Typ
- Artikel
- Journal
- Newsdienst ZD-Aktuell
- Band
- 11
- Publikationsdatum
- 2021
- Publikationsstatus
- Veröffentlicht
- Elektronische Version(en)
-
https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Fzdaktuell%2F2021%2Fcont%2Fzdaktuell.2021.05580.htm&anchor=Y-300-Z-ZDAKTUELL-B-2021-N-05580 (Zugang:
Geschlossen)