Generalanwalt beim EuGH

Deutsche Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit EU-Recht vereinbar

verfasst von
Kai Korte
Abstract

Der Generalanwalt beim EuGH hat in seinen Schlussanträgen v. 18.11.‌2021 (Rs. C-793/19 und C-794/19) die deutsche Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig befunden. Er hebt darin ausdrücklich hervor, dass auf Grund der Schwere des Grundrechtseingriffs eine solche Speicherung nur bei einer ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit erlaubt sein könne.

Organisationseinheit(en)
Institut für Rechtsinformatik (IRI)
Typ
Artikel
Journal
Newsdienst ZD-Aktuell
Band
11
Publikationsdatum
2021
Publikationsstatus
Veröffentlicht
Elektronische Version(en)
https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Fzdaktuell%2F2021%2Fcont%2Fzdaktuell.2021.05580.htm&anchor=Y-300-Z-ZDAKTUELL-B-2021-N-05580 (Zugang: Geschlossen)