Institut für Rechtsinformatik Forschung Forschungsprojekte
ROBE - Zivil- und datenschutzrechtliche Rollen im Onlinebezahlsystem

ROBE - Zivil- und datenschutzrechtliche Rollen im Onlinebezahlsystem

Leitung:  Prof. Dr. Nikolaus Forgó
Team:  Dipl.-Jur. Christian Hawellek, RA Thorsten Heermann
Jahr:  2010
Laufzeit:  05/2010 - 06/2010
Ist abgeschlossen:  ja

Das Projekt ROBE setzt sich mit zivil- und datenschutzrechtlichen Fragen in Onlinebezahlsystemen auseinander. Gegenstand sind Systeme, bei denen der Betreiber einerseits als Intermediär zwischen Bank und Bankkunden im Rahmen von Online-Überweisungen auftritt und damit andererseits gleichzeitig als Vertrauensperson zwischen Verkäufer und Käufer bei Onlinegeschäften. Durch die dergestalt bestätigte Einleitung der Überweisungsvorganges durch den Intermediär wird ein sofortiger Warenversand ermöglicht.Zentrale Fragestellung des Projektes ist die Zulässigkeit von Ausschlussklauseln in AGB, welche den Einsatz solcher Intermediäre ausdrücklich oder de facto beschränken oder verbieten. Zu untersuchen waren hier erstens allgemeine zivilrechtliche Fragestellungen aus dem Recht der Stellvertretung (Grenzen der Zulässigkeit der gewillkürten Höchstpersönlichkeit), der Botenschaft (Detailfragen zur Abgrenzung von Botenschaft und Stellvertretung bei elektronischen Erklärungen) und insbesondere dem AGB-Recht und dessen Kasuistik (Transparenzfragen). Zweitens ist zentraler Bestandteil des Gutachtens die Untersuchung des Europäischen Rechts der Zahlungsdienste und dessen Verhältnis zur zivilrechtlichen Umsetzung im BGB. Insbesondere untersucht wurden die Grenzen der Schutzpflichten des Zahlungsdienstenutzers aus § 675l BGB in Bezug auf das durch die Zahlungsdiensterichtlinie statuierte Zumutbarkeitsgebot und die durch diese angestrebte Balance zwischen transparentem und effektivem Wettbewerb sowie hierdurch gezeitigten Auswirkungen auf die Haftungsvorschriften der §§ 675u f. BGB.

Weiterhin waren untersuchungsgegenständlich der Begriff des „Dritten“ im Zivilrecht und Datenschutzrecht sowie der Begriff „Zugangskanäle“ und seine Bedeutung in Anbetracht von technischem Fortschritt und rechtlicher Weiterentwicklung des Bankenrechts. Ebenfalls zu klären waren telekommunikationsrechtliche, telemedienrechtliche und datenschutzrechtliche Aspekte der Weiterleitung elektronischer Erklärungen.