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Neuer Aufsatz von Professor Dornis: GEMA v. OpenAI — Dogmatik, Rechtsvergleich und Dreistufentest

Neuer Aufsatz von Professor Dornis: GEMA v. OpenAI — Dogmatik, Rechtsvergleich und Dreistufentest

Ein neuer Aufsatz von Professor Dornis gemeinsam mit Jane C. Ginsburg (Columbia University) und Nicola Lucchi (UPF Barcelona) nimmt das Urteil des LG München I vom 11. November 2025 in der JuristenZeitung zum Ausgangspunkt einer dogmatischen, rechtsvergleichenden und international-urheberrechtlichen Analyse.

Das Urteil markiert eine Zäsur in der europäischen Debatte über KI-Training und Urheberrecht. Erstmals hat ein deutsches Gericht entschieden, dass das Einbetten geschützter Songtexte in Modellgewichte sowie deren prompt-gesteuerte Reproduktion eigenständige Verwertungshandlungen begründen und dass die TDM-Schranke des Art. 4 DSM-RL nicht trägt, jedenfalls sofern Werke in einer zur vollständigen Rekonstruktion geeigneten Form im Modellinnern gespeichert werden.

Dogmatisch beleuchten die Autoren das Verhältnis von urheberrechtlichem Vervielfältigungsbegriff, der technischen Funktionalität von KI-Modellen und dem Phänomen der „Memorisierung“ im europäischen Recht. Rechtsvergleichend ziehen sie Linien zum US-Recht, insbesondere zu den Fair-Use-Entscheidungen in Kadrey v. Meta und Bartz v. Anthropic. Und für das internationale Urheberrecht weisen sie auf die bislang wenig erörterte Frage der Bedeutung des Drei-Stufen-Tests hin. Das Urteil ist dem Befund der Autoren zufolge im Grundsatz zutreffend, lässt jedoch Fragen offen, die in vielfacher Hinsicht weiter analysiert werden müssen. Das Berufungsverfahren vor dem OLG München ist anhängig.

Der Aufsatz ist erschienen in Heft 6/2026 der JuristenZeitung. 

Eine Free-Access-Version ist über Mohr Siebeck zugänglich: 
https://www.mohrsiebeck.com/artikel/gema-v-openai-munich-i-regional-court-2025-doctrinal-comparative-and-international-perspectives-on-copyright-and-generative-ai-101628jz-2026-0084/