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Neuer Aufsatz von Professor Dornis: Künstliche Intelligenz als Erfinder? – Besprechung einer Entscheidung des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts

Neuer Aufsatz von Professor Dornis: Künstliche Intelligenz als Erfinder? – Besprechung einer Entscheidung des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts

In der aktuellen Ausgabe der Schweizerischen Zeitschrift Aktuelle Juristische Praxis (AJP)/Pratique Juridique Actuelle (PJA) (Heft 2/2026) bespricht Professor Dornis die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juni 2025 (B-2532/2024) zur Frage, ob eine künstliche Intelligenz als Erfinder im Sinne des Patentgesetzes benannt werden kann.

Gegenstand des Verfahrens war eine Patentanmeldung des KI-Pioniers Stephen L. Thaler, in der das KI-System „DABUS“ als Erfinder angegeben worden war. Das Gericht bestätigt den anthropozentrischen Erfinderbegriff auch für das Schweizerische Patentrecht und verlangt deshalb die Benennung einer natürlichen Person. Zugleich setzt sich die Entscheidung mit den Anforderungen an den menschlichen Beitrag in KI-gestützten Erfindungsprozessen auseinander und relativiert diese in einer Weise, die das traditionelle Schöpferprinzip herausfordert.

Der Beitrag ordnet die Entscheidung dogmatisch ein und beleuchtet ihre praktischen Konsequenzen für den Umgang mit KI-generierten technischen Lehren im Patentrecht.

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