Der Schwerpunkt in Kürze

Im Wintersemester werden in der Regel die folgenden Veranstaltungen angeboten:
  • Einführung in das IT-Recht
  • Einführung in das Urheberrecht
  • Deutsches und Europäisches Wettbewerbsrecht
  • IT-Vertragsrecht
  • Öffentliches Medienrecht

Im Sommersemester folgen vertiefende Veranstaltungen:

  • E-Commerce- und Datenschutzrecht
  • Immaterialgüterrechtliche Aspekte der IT
  • Einführung in den gewerblichen Rechtsschutz
  • Seminar i.S.d. § 10 der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung

Voraussetzungen

Fü eine erfolgreiche Teilnahme am Schwerpunkt 7 sind folgende Vorausset-

zungen notwendig:

  • Interesse an Informations- und Kommunikationstechnologien
  • Kreativität und Einfallsreichtum
  • Erfolgreiche Absolvierung der Zwischenprüfung
  • Erfolgreiche Teilnahme an einer Veranstaltung in Methodenlehre

Technische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich! Mitunter ist es zwar notwendig, auch technische Abläufe genauer zu betrachten, das hierfür benötigte Wissen wird aber im Rahmen der Vorlesungen vermittelt.

Konzeption und Ziel

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"IT-Recht und Geistiges Eigentum" - zwei Schlagwörter, welche die rechtlichen Dimensionen des 21. Jahrhunderts umreißen.

Doch wie lassen sich juristische Probleme lösen, die im Kontext einer technischen Entwicklung stehen, deren Geschwindigkeit die der Gesetzgebungsverfahren längst überschritten hat? Wie kann nationalstaatliches Recht Lösungen bieten, wo Fragestellungen transnational aus Rechtsverhältnissen in einem ubiquitären World Wide Web erwachsen? Auf welche Weise können geistige Eigentumsrechte dazu beitragen, kreative und erfinderische Betätigungen zu beflügeln, ohne zugleich die Teilhabe aller an Kultur und Fortschritt zu beschränken?

Die Antworten auf diese Fragen zu finden gehört zu den großen juristischen Herausforderungen der Gegenwart. Der großen Beliebtheit der früheren Vertiefungsrichtung "IT-Recht" bei den Studierenden ist zu verdanken, dass seit dem Wintersemester 2009/2010 nunmehr ein eigenständiger Schwerpunkt es ermöglicht, sich mit diesen zukunftsträchtigen Fragestellungen intensiver auseinanderzusetzen und zugleich fundierte Kenntnisse im Urheber- Patent- und Markenrecht zu erwerben.

Das Verständnis der Einbettung des nationalen Rechts in die Rechtsquellen des europäischen Rechts und der internationalen Abkommen stehen dabei ebenso im Mittelpunkt wie vor allem auch alltägliche Fragen der Rechtspraxis, etwa:

  • Welche Handlungen im Internet stellen Urheberrechtsverletzungen dar?
  • Gibt es ein Recht auf Privatkopie im Urheberrecht?
  • Welche Rechte haben Verbraucher bei Geschäften auf eBay oder Amazon?
  • Wie werden Domainname-Streitigkeiten international gelöst?
  • Welches Recht gilt im internationalen eCommerce?
  • Wer haftet für Links oder Foreneinträge?
  • Gibt es Patente auf menschliche DNA-Sequenzen?

Derartige Fragen stellen sich Juristen in diesem Bereich Tag für Tag und oftmals lassen sie sich weder direkt durch einen simplen Blick in das Gesetz beantworten noch sind entsprechende Fälle bereits präjudiziert.

So sind auch die Vorlesungen des SP 7 in hohem Maße geprägt von der Besprechung tagesaktueller Fragen und münden nicht selten in interessante Diskussionen zwischen Studierenden und Lehrenden, bei denen Kreativität und Einfallsreichtum genauso gefragt sind wie das Interesse gemeinsam juristisches Neuland zu betreten.

Studieren im SP 7 bedeutet auch daher gerade nicht das Auswendiglernen von Meinungsstreitigkeiten oder Definitionen, sondern vielmehr das Erlangen der juristischen Fähigkeiten, Lösungen auch dort zu entwickeln, wo es bisher kein Schrifttum gibt und nicht selten der Blick über den Tellerrand in Richtung Europa, die anderen Mitgliedstaaten oder auch die USA gefragt ist.

Besondere technische Kenntnisse werden dabei keineswegs vorausgesetzt und sind auch nicht erforderlich, Interesse an Informations- und Kommunikationstechnologien ist aber sicher von Vorteil. Der Schwerpunkt stellt einen Start in eine der wirtschaftlich relevantesten Rechtsmaterien der Gegenwart dar und soll die Begeisterung für dieses von Dynamik und Entwicklung geprägte Rechtsgebiet wecken. Die so gewonnenen Grundkenntnisse können später im Rahmen des LL.M.-Studienganges (EULISP) weiter ausgebaut werden.

Leistungsnachweise & Prüfungen

Folgende Leistungen sind im Rahmen des SP 7 zu erbringen:

  1. Belegung von Lehrveranstaltungen im gewählten Schwerpunkt im Umfang von mind. 16 SWS
  2. Die Anfertigung einer Studienarbeit aus den Bereichen des IT-Recht oder des geistigen Eigentums
  3. Vorstellung dieser Studienarbeit im Rahmen eines Seminars durch einen ca. 20-minütigen Vortrag
  4. Mündliche Prüfung im Schwerpunkt


Weitere Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung können der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung entnommen werden.

Kontakt

Prof. Dr. Nikolaus Forgó
Prof. Dr. Axel Metzger, LL.M. (Harvard)

Institut für Rechtsinformatik
Universität Hannover
Königsworther Platz 1 (8. Etage)
D-30167 Hannover

Tel.: +49 (511) 762-8161
Fax: +49-511/762-8290


E-Mail: info@iri.uni-hannover.de