[OEZUDAT] Datenschutzrechtliche Voraussetzungen und Folgen des Begriffs der öffentlich zugänglichen Datei
Projektziel
Im Rahmen des Forschungsauftrages "Datenschutzrechtliche
Voraussetzungen und Folgen des Begriffs der öffentlich zugänglichen
Datei" (OEZUDAT) eines österreichischen Bonitätsauskunftsdienstes
untersuchte das IRI u.a. die Fragen, ob eine Bonitätsdatenbank eine
öffentlich zugängliche Datei gemäß § 28 Abs 2 DSG 2000 ist und ob den
Betroffenen ein zur Datenlöschung führendes Widerspruchsrecht zukommt.
Zudem behandelt das erstellte Gutachten auch allgemeine
datenschutzrechtliche Fragen zur Tätigkeit von Bonitätsauskunfteien,
dabei wurde auch ein Rechtsvergleich zur Rechtslage in der
Bundesrepublik Deutschland und eine europarechtliche Analyse
(insbesondere bezüglich Artikel 14 Datenschutz-RL) vorgenommen.
Projektdaten
| Förderinstitution: |
Eine österreichische Bonitätsauskunftei |
| Fördermittel: |
20.000 EUR |
| Projektdauer: |
Juli bis Oktober 2008
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| Projektmitarbeiter: |
Prof. Dr. Nikolaus Forgó, Mag. Markus Kastelitz, LL.M.
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Projekveröffentlichungen
| Prof. Dr. Nikolaus Forgó, Mag. Markus Kastelitz, LL.M. |
Das Widerspruchsrecht gemäß § 28 Abs 2 DSG 2000, jusIT 2009/11, 18. |
| Prof. Dr. Nikolaus Forgó, Mag. Markus Kastelitz, LL.M. |
Das Widerspruchsrecht gemäß § 28 Abs 2 DSG 2000 - eine Analyse, in Jahnel (Hrsg), Jahrbuch für Datenschutzrecht und E-Government 2009, im Erscheinen.
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