Aufgaben & Ziele

IRI
Das Institut hat seine Wurzeln in der Rechtsinformatik. Die in den 1960- und 70er Jahren einsetzenden, rasanten Entwicklungen der Informationstechnologie führten bald zu Fragestellungen, die innerhalb der bestehenden Strukturen nicht zufrieden stellend beantwortet werden konnten. Zugleich eröffneten sich durch den Einzug der Informationstechnologie in die juristische Praxis neue Verfahren und Arbeitsweisen. Die Analyse und Bewertung der Voraussetzungen und Folgen der Informationstechnologie sowie die Begleitung der Anwendung erforderte von Beginn an eine interdisziplinäre Zusammenarbeit, insbesondere von Juristen, Informatikern und Ökonomen. Diesem Forschungsansatz ist das IRI seit seiner Gründung im Jahr 1983 verpflichtet.

Die Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit des IRI liegen heute in den besonders virulenten Feldern des Informationstechnologierechts, insbesondere im Datenschutzrecht, im Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs sowie in den verschiedenen Bereichen des geistigen Eigentums vom Urheber-, über das Marken bis hin zum Patentrecht. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die rechtstheoretischen Fragen, die sich im Zusammenhang des Informationstechnologierechts stellen.

Diese Fragen lassen sich aus einem nationalen Blickwinkel nicht befriedigend beantworten, sondern bedürfen stets der Einbeziehung der europäischen und internationalen Rahmenbedingungen. Die wissenschaftliche Arbeit des IRI bezieht diese internationale Dimension der aufgeworfenen Problemstellungen ein. Zudem besteht ein enges Netz der wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit zahlreichen universitären Instituten in der Europäischen Union, die sich ebenfalls auf das Informationstechnologierecht spezialisiert haben. Dies geschieht im Rahmen drittmittelgeförderter Forschungsprojekte, die überwiegend im internationalen Verbund durchgeführt werden und durch den Ergänzungsstudiengang Rechtsinformatik, der zum akademischen Grad eines Masters of Laws (LL.M.) führt.